Grundstückspreise und Kosten
Die Grundstücke werden von der Stadt Dormagen im Erbbaurecht vergeben.
Ein Verkauf der Grundstücke ist nicht vorgesehen.
Der jährliche Erbbauzins für die Grundstücke beträgt 5% von einem Quadratmeterpreis von 140,00 €, d.h. 7,00 €/m² Grundstücksfläche.
Der Erbbauzinssatz kann bei Nachweis einer nachhaltigen Gebäudezertifizierung für einen Zeitraum von fünf Jahren um ein Prozent verringert werden (vgl. Punkt Nachhaltigkeit und Klimafreundlichkeit).
Zuzüglich zum jährlichen Erbbauzins erhebt die Stadt Dormagen von den Erbbaurechtsnehmenden einmalig den Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlagen und den Kostenerstattungsbeitrag für die Herstellung der Ausgleichsmaßnahmen gemäß §§ 127 ff. und 135 a BauGB in Verbindung mit den Satzungen über die Erhebung von Erschließungs- und von Kostenerstattungsbeiträgen ist die Stadt Dormagen sowie den Kanalanschlussbeitrag für die Herstellung und Bereitstellung der Entwässerungsanlagen nach § 8 Kommunalabgabengesetzt NRW.
Der Erschließungsbeitrag und der Kostenerstattungsbeitrag für Ausgleichsmaßnahmen pro Quadratmeter Grundstücksfläche betragen zusammen 37,65 €/m².
Der Kanalanschlussbeitrag beträgt 5,30 €/m².
Die Beiträge werden per Beitragsbescheid von der Stadt Dormagen erhoben.
Die Erbbaurechtsnehmenden tragen zudem die Notar- und Grundbuchkosten sowie die Kosten für die Vermessung des Grundstücks und die Übernahme in das Liegenschaftskataster.
Zeitplan
Der Bebauungsplan Nr. 524 für das Gewerbequartier an der A 57 – Alte Heerstraße wurde im Januar 2023 rechtskräftig. Der Baubeginn für die Erschließung des Gebietes erfolgte im Sommer 2023. Voraussichtich Mitte 2024 werden alle Grundstückslagen im Quartier erschlossen und baureif sein.
Ansprechpartner:
Rainer Bertelsmeier
Tel. 02133/257-8021
rainer.bertelsmeier[@]swd-dormagen.de